Frequently Asked Questions

Wer ist antragsberechtigt?


Bei allen Projekt-Ausschreibungen sind Forscher*innen über ihre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Bei den Vienna Research Groups erfolgt die Einreichung über eine*n Proponent*in an einer Wiener Universität/Forschungsinstitution. Antragsberechtigungen sind auch in den jeweiligen Call-Unterlagen weitergehend spezifiziert. Unter Forschungseinrichtungen sind Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu verstehen. Soweit es sich um natürliche Personen handelt, ist jedoch eine der vorgesehenen Projektgröße angemessene institutionelle Einbindung Förderungsvoraussetzung. Die Hauptantragsteller*innen kommen i.d.R. von Wiener Universitäten und Forschungseinrichtungen bzw. sind nach Projektstart an diesen tätig.

Wie stellen wir eine Jury zusammen?


Im Gegensatz zu den vielen nationalen Forschungsförderern setzt der WWTF ein Call- / Jurysystem für die Auswahl der geförderten Projekte ein. Das heißt, für einen Call wird ein bestimmtes Budget gewidmet, das auch bei weiteren, im Prinzip förderwürdigen Projekten nicht überschritten werden kann. Die inhaltliche Entscheidungsfindung erfolgt ausschließlich durch eine internationale Jury. Diese wird mit Hilfe der WWTF Gremien, insbesondere dem Kuratorium, für jeden Call an den Call-Inhalt angepasst und speziell zusammengestellt. Bei den Mitgliedern des Panels handelt es sich ausschließlich um internationale Expert*innen aus den für den Call relevanten Themengebieten. Die Mitglieder der Call-Jury kommen weitgehend aus dem akademischen Bereich, können aber auch bei Calls, die in angewandte Gebiete gehen, Personen aus der Industrieforschung involvieren. Der WWTF legt auf die hohe wissenschaftliche Reputation der Mitglieder der Call-Jurys Wert. Die Call-Jurys haben die volle Autorität, die inhaltliche Bewertung der Projekte vorzunehmen und daraus Förderempfehlungen an die WWTF-Gremien auszusprechen. Die eingeholten Fachgutachten unterstützen die Jury in der Entscheidungsfindung, diese ist aber nicht an die von den Gutachter*innen vorgenommen Einzelbewertung gebunden.   

Wie werden Anträge begutachtet?


Die WWTF Richtlinie sieht eine Mindestanzahl von zwei Gutachten pro Antrag vor. In der Regel holt der WWTF 3, meistens 4 Gutachten pro Antrag ein. Für die Auswahl der Gutachter*innen sind fachliche Nähe zum Antragsthema sowie Forschungserfahrung zentrale Auswahlkriterien. Die Gutachter*innen werden ausschließlich international gesucht und dürfen bei ihrer Bewertung nicht befangen sein (i.d.R. keine laufenden Kooperationen, keine Ko-Publikationen der letzten 5 Jahren). Antragsteller*innen können im Rahmen der Antragstellung Gutachter*innen vorschlagen. Den Großteil der Gutachter*innen schlägt die Jury vor. Die Gutachten werden von der WWTF Geschäftstelle eingeholt. Alle Gutachten werden in anonymisierter Form den Antragsteller*innen bei der Kommunikation der Entscheidung zur Verfügung gestellt. 

Förderentscheidung


WWTF Calls sind in der Regel sehr kompetitiv, da ein beschränktes Call-Budget oft einer großen Anzahl von exzellenten Forscher*innen in der Wiener Forschungslandschaft gegenüber steht. Das heißt, dass eine Förderablehnung nicht unbedingt besagt, dass ein Antrag nicht qualitativ gut wäre, sondern sich nur im Vergleich zu den anderen eingereichten Anträgen nicht durchgesetzt hat. Die unmittelbare Wiedereinreichung des abgelehnten Antrags ist aufgrund der zeitlich begrenzten Calls mit jeweiliger spezifischen Themen in diesem System nicht möglich. Im Falle eines weiteren WWTF-Calls, der dem Thema des Antrags entspricht, können abgelehnte Anträge nochmals eingereicht werden. Diese werden dann als neue, originäre Anträge behandelt. 

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